TÜV Felgen eintragen lassen: Kosten & Ablauf 2026

TÜV Felgen eintragen Kosten: 35–300 Euro

Felgen eintragen lassen kostet in Deutschland je nach Abnahme-Art zwischen 35 und über 300 Euro. Mit vorhandenem Teilegutachten liegt der Preis meist bei 35 bis 70 Euro. Ohne Gutachten wird eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO nötig – ab rund 120 bis 150 Euro, bei komplexen Umbauten deutlich mehr.

Was kostet die Felgeneintragung beim TÜV – ein erster Überblick

Die Krux ist: Den einen Preis gibt es nicht. Was du für die Eintragung bezahlst, hängt fast ausschließlich davon ab, welche Unterlagen du mitbringst. Wer ein gültiges Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für seine Felgen hat, kommt deutlich günstiger weg als jemand, der ohne Papiere zum Prüfer erscheint.

Grundsätzlich unterscheidet man drei Szenarien: Eintragung mit ABE, Eintragung mit Teilegutachten sowie die kostspielige Einzelabnahme nach § 21 StVZO für Felgen ohne jegliches Gutachten. Der Aufwand – und damit der Preis – steigt von Stufe zu Stufe erheblich.

Abnahme-Art Voraussetzung Kosten (2026) Zuständig
Eintragung mit ABE Gültige ABE der Felge liegt vor 35 – 60 Euro TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS
Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Teilegutachten liegt vor 35 – 70 Euro TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS
Einzelabnahme nach § 21 StVZO Kein Gutachten, kein ABE 120 – 300+ Euro TÜV, DEKRA, KÜS (mit Sondergenehmigung)

Pi mal Daumen gilt: Wer seine Hausaufgaben gemacht hat und ordentliche Unterlagen mitbringt, zahlt selten mehr als 70 Euro. Wer ohne Papiere anrückt, muss mit dem Zwei- bis Vierfachen rechnen.

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Felgen eintragen mit Teilegutachten oder ABE – so läuft es ab

Der häufigste Fall in der Praxis: Du kaufst Räder, die entweder eine ABE oder ein Teilegutachten mitliefern. In beiden Fällen hat der Hersteller bereits nachgewiesen, dass die Felge bestimmte technische Anforderungen erfüllt. Die Aufgabe des Prüfers beschränkt sich dann darauf, zu kontrollieren, ob die Felge korrekt montiert ist, ausreichend Freigängigkeit besteht und keine sonstigen Mängel vorliegen.

Das geht vergleichsweise schnell. Termine dauern meist 20 bis 45 Minuten. Der Prüfer trägt das Ergebnis in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ein – fertig.

Was braucht der TÜV, um Felgen einzutragen?

Für die Eintragung von Felgen werden mindestens das Teilegutachten oder die ABE sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt. Zusätzlich kann der Prüfer eine Montagebestätigung der ausführenden Werkstatt verlangen – ein kurzes schriftliches Dokument, das bestätigt, wer die Räder aufgezogen hat. In manchen Fällen ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gefragt. Das Fahrzeug muss grundsätzlich vor Ort sein, damit der Prüfer die Freigängigkeit kontrollieren kann.

Muss ich Felgen trotz ABE eintragen lassen?

Achtung, wichtige Regeländerung: Bereits bestehende ABEs bleiben bis zum 19. Juni 2028 gültig – danach sind Eintragungen mit ABE nicht mehr zulässig. Das klingt nach viel Zeit. Ist es aber nicht, wenn du planst, die Felgen noch offiziell per ABE eintragen zu lassen. Wer das verpasst, muss anschließend den teureren Weg über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO gehen. Wer bereits eine Eintragung im Fahrzeugschein hat, ist auf der sicheren Seite – diese bleibt dauerhaft gültig.

Die Einzelabnahme nach § 21 StVZO – wann wird sie nötig?

Keine ABE, kein Teilegutachten – dann ist die Einzelabnahme der einzige legale Weg. Sie ist aufwendig, weil der Prüfer die Felge von Grund auf beurteilen muss: Material, Maße, Festigkeit, Passgenauigkeit am Fahrzeug. Nicht jeder Prüfer darf das. Es braucht einen Sachverständigen mit entsprechender Sondergenehmigung, den sogenannten „anerkannten Sachverständigen“ im Sinne des § 21 StVZO.

Was kostet eine Einzelabnahme beim TÜV für Felgen? Die reine Prüfung beginnt bei rund 120 Euro und kann schnell auf 150 bis 200 Euro steigen. Wenn gleichzeitig andere Umbauteile abgenommen werden sollen – etwa Fahrwerk oder Sportfedern – kommen pro zusätzlichem Bauteil weitere 80 bis 150 Euro hinzu. Bei komplexen Kombinationen aus Felgen, Tieferlegung und veränderten Einpressmaßen sind 300 Euro oder mehr keine Seltenheit. Aus unserer Werkstattpraxis wissen wir, dass Kunden diese Kosten regelmäßig unterschätzen, weil sie nur an die reine Felgenprüfung denken.

Wichtig: Die Kosten trägt der Antragsteller selbst, unabhängig davon, ob die Prüfung positiv oder negativ ausgeht.

Kann jeder TÜV-Prüfer Felgen eintragen?

Nicht ganz. Für die einfache Änderungsabnahme mit vorhandenem Teilegutachten reicht ein regulärer Kfz-Sachverständiger. Für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO – also ohne bestehendes Gutachten – braucht es einen Prüfer mit besonderer Zulassung. Das können Sachverständige bei TÜV, DEKRA oder KÜS sein, sofern sie für diese Art der Abnahme berechtigt sind. Im Zweifel vorher anrufen und gezielt nachfragen, ob der jeweilige Standort § 21-Abnahmen für Felgen durchführt.

TÜV oder DEKRA – wo ist die Felgeneintragung günstiger?

Kurz: Der Preisunterschied ist minimal. Beide Organisationen bewegen sich in denselben Korridoren – 35 bis 70 Euro für Abnahmen mit Gutachten, ab 120 Euro für Einzelabnahmen. Regionale Preisunterschiede zwischen einzelnen Prüfstellen sind in der Praxis oft größer als der Unterschied zwischen TÜV und DEKRA insgesamt.

GTÜ und KÜS sind ebenfalls zugelassen und haben teils günstigere Tarife, sind aber regional unterschiedlich verfügbar. Wer mehrere Prüfstellen in der Nähe hat, lohnt sich ein kurzer Vergleichsanruf – die Preise für Änderungsabnahmen sind nicht bundesweit einheitlich reguliert.

Prüforganisation Abnahme mit Teilegutachten Einzelabnahme § 21 StVZO Verfügbarkeit
TÜV (regional unterschiedlich) 35 – 70 Euro ab 120 – 150 Euro bundesweit
DEKRA 35 – 70 Euro ab 120 – 150 Euro bundesweit
GTÜ 30 – 60 Euro ab 110 – 140 Euro regional
KÜS 30 – 60 Euro ab 110 – 140 Euro regional

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Wann müssen Felgen überhaupt eingetragen werden?

Nicht jede neue Felge braucht zwingend eine Eintragung. Entscheidend ist, ob die neue Felge von der ursprünglichen Zulassung abweicht. Felgen, die bereits in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, oder Felgen mit ABE für das jeweilige Fahrzeug, dürfen ohne weitere Eintragung gefahren werden – solange alle im Gutachten genannten Auflagen eingehalten werden.

Eintragungspflichtig wird es, wenn:

  • die Felge kein Gutachten für das eigene Fahrzeug mitbringt
  • Maße, Einpresstiefe oder Lochkreis vom Serienstand abweichen
  • das Fahrzeug umgebaut wurde und die ursprüngliche ABE nicht mehr passt

Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel beim Prüfer nachfragen als mit nicht eingetragenen Felgen erwischt werden.

Wie hoch ist die Strafe für nicht eingetragene Felgen?

Wer mit nicht eingetragenen Felgen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von rund 90 Euro. Schwerer wiegt das versicherungsrechtliche Risiko: Bei einem Unfall kann die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung einschränken oder im Extremfall Regress nehmen, wenn der Umbau als unfallursächlich eingestuft wird. Die Kasko-Versicherung kann Leistungen verweigern. Das ist das eigentliche Risiko – nicht das Bußgeld.

So läuft die Felgeneintragung in der Praxis ab

Der typische Ablauf in vier Schritten:

Erstens: Unterlagen prüfen. Liegt ein Teilegutachten oder eine ABE vor? Passt das Fahrzeug laut Gutachten zu den Felgen? Alle im Gutachten genannten Auflagen – zum Beispiel bestimmte Abstandshalter oder Spurplatten – müssen montiert sein.

Zweitens: Termin bei der Prüfstelle. Nicht alle Standorte nehmen Felgeneintragungen ohne Voranmeldung an. Kurz anrufen spart Wartezeit.

Drittens: Fahrzeug vorstellen. Der Prüfer kontrolliert Montage, Freigängigkeit beim Einlenken und eventuelle Scheuerstellen. Das dauert bei unkomplizierten Fällen 20 bis 30 Minuten.

Viertens: Eintragung im Fahrzeugschein. Bei positivem Ergebnis vermerkt der Prüfer die Felgen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das ist der rechtlich relevante Nachweis.

In Rostock erleben wir oft, dass Kunden mit den Rädern in die Werkstatt kommen und nicht wissen, ob ihre Unterlagen vollständig sind. Ein kurzer Check vor dem TÜV-Termin spart Zeit und einen zweiten Anlauf.

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Häufige Fragen

Was braucht der TÜV, um Felgen einzutragen?

Für die Eintragung werden mindestens das Teilegutachten oder die ABE der Felge sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Zusätzlich kann eine Montagebestätigung der Werkstatt verlangt werden, die die Räder aufgezogen hat. Das Fahrzeug muss vor Ort sein, damit der Prüfer Freigängigkeit und korrekten Sitz kontrollieren kann. Im Einzelfall – besonders bei älteren Fahrzeugen – kann auch die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich sein.

Was kostet eine Einzelabnahme beim TÜV für Felgen?

Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO kostet für Felgen in der Regel ab 120 bis 150 Euro. Werden weitere Umbauteile gleichzeitig abgenommen – etwa Tieferlegungsfedern oder veränderte Spurplatten – steigen die Kosten pro zusätzlichem Bauteil um weitere 80 bis 150 Euro. Bei komplexen Kombinationen können 300 Euro oder mehr zusammenkommen. Die Kosten trägt der Antragsteller, egal ob die Prüfung positiv oder negativ endet.

Wie viel kostet es, Felgen mit ABE eintragen zu lassen?

Mit gültiger ABE ist die Eintragung vergleichsweise günstig: Zwischen 35 und 60 Euro sind typisch. Der Prüfer kontrolliert dabei nur, ob alle Auflagen des Gutachtens eingehalten sind und die Montage korrekt erfolgt ist. Wichtig: ABEs können nur noch bis zum 19. Juni 2028 als Grundlage für Eintragungen genutzt werden. Danach ist ausschließlich die Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich.

Kann jeder TÜV-Prüfer Felgen eintragen?

Für Abnahmen mit vorhandenem Teilegutachten ja. Für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO – also ohne bestehendes Gutachten – ist ein Prüfer mit besonderer Zulassung nötig. Nicht jeder Standort von TÜV, DEKRA oder KÜS führt solche Abnahmen durch. Es empfiehlt sich, vor dem Termin direkt bei der jeweiligen Prüfstelle anzufragen, ob § 21-Abnahmen für Felgen dort möglich sind.

Was ist billiger – TÜV oder DEKRA?

Im direkten Vergleich gibt es kaum nennenswerte Preisunterschiede zwischen TÜV und DEKRA. Beide liegen für Änderungsabnahmen mit Teilegutachten bei 35 bis 70 Euro, für Einzelabnahmen ab 120 Euro. Regionale Unterschiede zwischen einzelnen Standorten sind in der Praxis oft größer als der Unterschied zwischen den Organisationen. GTÜ und KÜS sind manchmal etwas günstiger, aber regional nicht überall verfügbar.

Wie hoch ist die Strafe für nicht eingetragene Felgen?

Das Bußgeld liegt bei rund 90 Euro. Das eigentliche Risiko ist jedoch das versicherungsrechtliche: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall Regress nehmen, wenn der nicht genehmigte Umbau als unfallursächlich gilt. Die Kaskoversicherung kann Leistungen ganz verweigern. Nicht eingetragene Felgen können außerdem bei der nächsten Hauptuntersuchung zur Mängelnotierung führen.

Muss ich Felgen trotz ABE eintragen lassen?

Ja, auch mit ABE ist eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung nötig, damit die Felgen offiziell zugelassen sind. Die ABE allein erlaubt den Betrieb nur dann ohne Eintragung, wenn alle im Dokument genannten Auflagen ausnahmslos erfüllt sind – das ist in der Praxis selten der Fall. Zudem gilt: Ab dem 20. Juni 2028 sind Eintragungen auf Basis einer ABE nicht mehr zulässig. Wer das noch nutzen will, sollte zeitnah handeln.

Was brauche ich alles für die Felgeneintragung?

Konkret: Zulassungsbescheinigung Teil I, das Teilegutachten oder die ABE passend zum Fahrzeug, das Fahrzeug selbst mit korrekt montierten Rädern und – je nach Prüfstelle – eine Montagebestätigung der Werkstatt. Alle im Gutachten genannten Auflagen müssen erfüllt sein, bevor der Termin stattfindet. Fehlende Unterlagen führen fast immer zu einem zweiten Termin und damit zu doppelten Kosten.

Brauchst du eine schnelle Einschätzung, bevor du zum Prüfer fährst? Komm mit deinen Rädern und Unterlagen zu uns in die Werkstatt nach Rostock – wir schauen, ob alles stimmt und du den Termin beim TÜV ohne Überraschungen antreten kannst.