Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Rechte, Fristen und Tipps 2026

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Rechte, Fristen und Tipps 2026

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom gewerblichen Händler hast du automatisch Gewährleistungsrechte – gesetzlich vorgeschrieben, nicht verhandelbar. Die Grundfrist beträgt 24 Monate, in der Praxis verkürzen Händler sie vertraglich auf mindestens 12 Monate. Taucht innerhalb der ersten 12 Monate ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass dieser bei Übergabe noch nicht vorhanden war – nicht du. Das ist die sogenannte Beweislastumkehr, die seit dem 1. Januar 2022 sogar doppelt so lang gilt wie zuvor.

Dieser Ratgeber erklärt dir alle Fristen, Rechte und Fallstricke – praxisnah und ohne Juristendeutsch.


Was bedeutet Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?

Die Gewährleistung – juristisch korrekt: Sachmängelhaftung – ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Geregelt ist das in den §§ 434 ff. BGB sowie in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Entscheidend: Der Mangel muss nicht sofort sichtbar sein. Auch versteckte Defekte, die erst Wochen oder Monate nach dem Kauf auftauchen, fallen darunter – solange sie beim Übergabetermin bereits angelegt waren.

Viele Käufer verwechseln Gewährleistung und Garantie. Das ist ein teurer Irrtum. Die Gewährleistung ist gesetzlich zwingend – du bekommst sie automatisch, ohne Aufpreis, und der Händler kann sie beim Verkauf an eine Privatperson nicht einfach wegstreichen. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung nach § 443 BGB, die Hersteller oder Händler über die gesetzliche Pflicht hinaus anbieten – oft gegen Aufpreis und mit eigenen Bedingungen.

Historisch war das nicht immer so klar geregelt. Erst die BGB-Schuldrechtsreform 2002 hat den vollständigen Ausschluss der Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf (also: Händler verkauft an Privatperson) verboten. Seitdem ist eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag schlicht unwirksam. Eine weitere wichtige Neuregelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft: Seitdem reicht es nicht mehr, die Gewährleistungsfrist allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verkürzen. Die Verkürzung muss ausdrücklich und individuell im Kaufvertrag vereinbart werden.

Was bedeutet das für dich als Käufer in der Praxis? Wenn du einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Händler kaufst – egal ob in Rostock, Hamburg oder München – hast du immer einen gesetzlichen Mindestschutz. Kein Händler kann dir diesen Schutz vollständig entziehen. Das gilt für einen VW Golf mit 80.000 Kilometern genauso wie für einen Hyundai Tucson oder einen Ford Focus. Alter, Kaufpreis und Laufleistung des Fahrzeugs spielen für die grundsätzliche Gültigkeit der Gewährleistung keine Rolle.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum Privatkauf. Kaufst du ein Auto von einer Privatperson, kann diese die Gewährleistung vollständig ausschließen – und tut das in der Praxis fast immer. Der Satz „gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ist beim Privatkauf rechtlich wirksam. Beim Händlerkauf ist er es nicht. Das ist einer der entscheidenden Vorteile, wenn du dein nächstes Fahrzeug bei einem seriösen Autohaus kaufst.

Gut zu wissen: Der Begriff „Verbrauchsgüterkauf“ klingt sperrig, meint aber einfach: Ein Unternehmer (Händler) verkauft eine bewegliche Sache (Auto) an eine Privatperson (Verbraucher). Genau in diesem Fall greift der volle gesetzliche Schutz – inklusive Beweislastumkehr und Verbot des vollständigen Gewährleistungsausschlusses.

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Gewährleistungsfristen im Überblick: 24 Monate, 12 Monate und der 4-Monats-Puffer

Die gesetzliche Grundfrist für die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs – so steht es in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Diese Frist gilt für Neu- und Gebrauchtwagen gleichermaßen, wenn du beim Händler kaufst. In der Praxis sieht es allerdings oft anders aus.

Beim Gebrauchtwagenkauf darf der Händler die Frist durch eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung auf mindestens 12 Monate verkürzen. Das erlaubt § 476 Abs. 2 BGB, bestätigt durch ein BGH-Urteil vom 18. November 2020 (Az. VIII ZR 78/20). Die meisten gewerblichen Gebrauchtwagenhändler machen von dieser Möglichkeit Gebrauch – eine einjährige Gewährleistungsfrist ist im Markt der Standard.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt dabei eine wichtige Einschränkung: Die Verkürzung auf 12 Monate darf nicht mehr allein in den AGB versteckt sein. Sie muss ausdrücklich und individuell im Kaufvertrag vereinbart werden. Eine Klausel im Kleingedruckten, die du nur mit der Lupe findest, reicht nicht mehr aus. Wenn du also einen Kaufvertrag unterschreibst, schau gezielt nach, ob und wie die Gewährleistungsfrist dort geregelt ist.

Steht im Vertrag nichts zur Verkürzung, gilt automatisch die gesetzliche Frist von 24 Monaten. Das ist ein häufig übersehener Punkt, der Käufern zugutekommt.

Besonders praktisch ist die sogenannte Vier-Monats-Regel nach § 475e Abs. 3 BGB. Sie schützt dich vor einer bösen Überraschung kurz vor Fristablauf: Tritt ein Mangel erst im letzten Monat der Gewährleistungsfrist auf, hast du noch mindestens 4 weitere Monate Zeit, deine Rechte geltend zu machen. Die Verjährung tritt frühestens 4 Monate nach dem erstmaligen Auftreten des Mangels ein. Entdeckst du also im 24. Monat nach dem Kauf einen Defekt, läuft deine Frist nicht sofort ab – du hast noch bis zum 28. Monat Zeit zu handeln.

Einen Sonderfall bildet die arglistige Täuschung. Wenn ein Händler einen bekannten Mangel bewusst verschweigt, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Das ist zwar ein Extremfall, aber er zeigt: Wer als Händler unehrlich agiert, hat langfristig ein echtes Problem.

Gewährleistungsfristen beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler im Vergleich

0 6 12 18 24 Monate 24 Gesetzliche Frist (Grundregel) 12 Verkürzte Frist (Praxis) 12 Beweislast- umkehr (§ 477 BGB) 4 Verjährungs- schutz-Puffer (§ 475e BGB)
Quellen: § 438; § 476; § 477; § 475e BGB; BGH VIII ZR 78/20

Beweislastumkehr: Wer muss was beweisen – und wann?

Die Beweislastumkehr ist einer der stärksten Schutzmechanismen beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler – und gleichzeitig einer der am wenigsten bekannten. Die Regelung steht in § 477 BGB und funktioniert so: Tritt innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen – nicht du.

Das klingt technisch, hat aber enorme praktische Bedeutung. Stell dir vor, du kaufst einen Skoda Octavia und nach vier Monaten zeigt das Getriebe Probleme. Ohne Beweislastumkehr müsstest du als Käufer nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf angelegt war – technisch fast unmöglich ohne teure Gutachten. Mit der Beweislastumkehr dreht sich das um: Der Händler muss beweisen, dass das Getriebe bei Übergabe einwandfrei war. Das ist ein erheblicher Vorteil für dich.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Umkehr für die ersten 12 Monate – vorher waren es nur 6 Monate. Die Verdoppelung der Frist war Teil der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie und stärkt Käufer deutlich. Wer also vor 2022 ein Auto gekauft hat, war nach einem halben Jahr bereits in der Beweispflicht. Heute hast du doppelt so lang diesen Schutz.

Nach Ablauf der 12 Monate kehrt sich die Beweislast um. Ab diesem Zeitpunkt musst du als Käufer nachweisen, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Das ist in der Praxis schwierig und erfordert oft ein Sachverständigengutachten. Deshalb ist es so wichtig, Mängel frühzeitig zu dokumentieren und schriftlich beim Händler anzuzeigen.

Für die Beweissicherung empfehlen unsere Werkstattprofis in Rostock folgende Maßnahmen direkt bei der Fahrzeugübergabe:

  • Übergabeprotokoll: Lass dir den Fahrzeugzustand schriftlich bestätigen – inklusive vorhandener Mängel und Gebrauchsspuren.
  • Fotos und Videos: Dokumentiere den Zustand des Fahrzeugs von allen Seiten, auch Innenraum und Motorraum.
  • Schriftliche Mängelanzeige: Sobald ein Mangel auftritt, melde ihn sofort schriftlich per E-Mail oder Brief – mit Datum und genauer Beschreibung.
  • Werkstattberichte aufbewahren: Jede Inspektion und Reparatur dokumentiert den Fahrzeugzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Ein wichtiger Unterschied zum Privatkauf: Die Beweislastumkehr gilt ausschließlich beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft. Beim Kauf von einer Privatperson hast du diesen Schutz nicht – ein weiterer gewichtiger Grund, beim seriösen Händler zu kaufen.

Beweislastverteilung nach Zeitraum
Zeitraum Beweislast liegt bei Konsequenz für den Käufer
0–12 Monate nach Übergabe Händler Händler muss beweisen, dass Mangel bei Übergabe nicht vorlag
Nach 12 Monaten Käufer Käufer muss beweisen, dass Mangel schon bei Übergabe bestand
Arglistige Täuschung Händler (30 Jahre Verjährung) Käufer hat extrem langen Schutz bei bewusstem Verschweigen von Mängeln

Sachmangel: Was fällt darunter – und was nicht?

Nicht jedes Problem mit einem Gebrauchtwagen ist automatisch ein Sachmangel im rechtlichen Sinne. Das ist ein häufiger Irrtum, der zu unnötigem Ärger führt. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Das klingt einfach, hat aber wichtige Grenzen.

Kein Sachmangel sind normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren. Das hat der BGH bereits 2005 klargestellt (Az. VIII ZR 43/05). Ein Gebrauchtwagen mit 100.000 Kilometern hat nun einmal kleine Kratzer, leichte Polsterabnutzung und einen nicht mehr ganz frischen Lack. Das ist keine Gewährleistungssache – das ist der Zustand, den du beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs realistischerweise erwarten kannst.

Ebenfalls keine Sachmängel sind Verschleißteile, sofern keine besondere Garantie vereinbart wurde. Dazu zählen:

  • Bremsbeläge und Bremsscheiben
  • Reifen (Profiltiefe, Alterung)
  • Batterie (Starterbatterie, Bordnetz)
  • Zahnriemen und Keilriemen
  • Auspuffanlage

Diese Teile verschleißen im normalen Betrieb und sind vom Käufer selbst zu ersetzen. Wenn der Händler dir ausdrücklich versichert hat, dass der Zahnriemen neu ist, und das stimmt nicht, sieht die Sache anders aus – dann liegt eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine wichtige Neuregelung zu unüblichen Gebrauchsspuren. Wenn ein Fahrzeug Schäden oder Spuren aufweist, die über das normale Maß hinausgehen – etwa größere Lackschäden, Roststellen oder Unfallspuren –, muss der Händler den Käufer ausdrücklich im Kaufvertrag darauf hinweisen. Unterlässt er das, haftet er dafür, auch wenn es sich eigentlich um „Gebrauchsspuren“ handeln würde.

Echte Sachmängel, für die der Händler haftet, sind typischerweise:

  • Versteckte Unfallschäden: Karosserieschäden, die nicht offengelegt wurden und die Fahrsicherheit beeinträchtigen
  • Manipulierter Tachostand: Ein zurückgedrehter Kilometerzähler ist ein klassischer Sachmangel – und strafrechtlich relevant
  • Verschwiegene Motorschäden: Ölverlust, Risse im Motorblock, Turboschäden, die bei Übergabe bereits vorhanden waren
  • Getriebeschäden: Schaltprobleme oder Automatikfehler, die bei Übergabe angelegt waren
  • Fehlende Fahrzeugeigenschaften: Wenn ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft wird und das nicht stimmt

In der Praxis sind Abgrenzungsfragen oft schwierig. Ein Motorgeräusch kann normaler Verschleiß sein oder ein beginnender Lagerschaden. Hier hilft ein unabhängiges Gutachten – oder die frühzeitige Einschaltung einer Kfz-Schiedsstelle. Lass dich im Zweifel von der Verbraucherzentrale beraten, bevor du auf eigene Faust vorgehst.

Tipp: Vereinbare vor dem Kauf eine unabhängige Hauptuntersuchung oder einen TÜV-Check. Viele Händler – darunter auch Dethloff in Rostock – bieten Fahrzeuge mit frischer HU an. Ein aktuelles Prüfprotokoll gibt dir Sicherheit und dokumentiert den Fahrzeugzustand zum Kaufzeitpunkt.

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Rechte des Käufers bei einem Sachmangel: Die Stufenfolge

Wenn du einen echten Sachmangel feststellst, hast du klare gesetzliche Rechte – und die folgen einer bestimmten Reihenfolge. Das Gesetz sieht eine Stufenfolge vor, die du einhalten musst. Wer sofort den Rücktritt fordert, ohne dem Händler die Chance zur Nachbesserung gegeben zu haben, steht rechtlich schwächer da.

Stufe 1 – Nacherfüllung: Das ist dein primärer Anspruch. Du hast das Recht auf kostenlose Reparatur oder – wenn das nicht möglich ist – auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Alle Kosten trägt der Händler: Arbeitsleistung, Ersatzteile, Transport. Seit dem 1. Januar 2022 musst du keine konkrete Frist mehr setzen. Es reicht, den Mangel schriftlich anzuzeigen und Nacherfüllung zu verlangen. Der Händler muss dann innerhalb angemessener Zeit reagieren.

Wie viele Reparaturversuche musst du akzeptieren? Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Faustregel: maximal 2 Versuche im Regelfall. Bei technisch besonders komplexen Defekten kann es bis zu 3 Versuche sein. Danach gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen – und du kannst zur nächsten Stufe übergehen.

Stufe 2a – Rücktritt vom Kaufvertrag: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, verweigert wird oder unmöglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler erstattet dir den Kaufpreis – allerdings abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Wie hoch diese Entschädigung ist, hängt vom Fahrzeugwert und der erwarteten Gesamtlaufleistung ab. Bei einem Toyota Yaris mit erwarteten 200.000 Kilometern und einem Kaufpreis von 12.000 Euro wären das etwa 6 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Stufe 2b – Minderung des Kaufpreises: Als Alternative zum Rücktritt kannst du die Minderung wählen. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, der dem Mangel entspricht. Das ist sinnvoll, wenn du das Fahrzeug behalten möchtest, aber eine Kompensation für den Defekt willst.

Stufe 3 – Schadensersatz: In bestimmten Fällen hast du zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz – etwa wenn der Händler den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, oder wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen ist. Das ist die Königsdisziplin und erfordert oft anwaltliche Unterstützung.

Praktische Handlungsempfehlung: Dokumentiere alles schriftlich. Melde den Mangel per E-Mail mit Datum, Beschreibung und Fotos. Bewahre alle Antworten des Händlers auf. Wenn der Händler nicht reagiert oder die Gewährleistung verweigert, wende dich an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern oder eine Kfz-Schiedsstelle – bevor du einen Anwalt einschaltest. Das spart Zeit und Kosten.

Stufenfolge der Käuferrechte bei Sachmangel
Stufe Recht Voraussetzung
1 Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) Sachmangel vorhanden
2a Rücktritt vom Kaufvertrag Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert oder unmöglich
2b Minderung des Kaufpreises Wie Rücktritt (alternativ wählbar)
3 Schadensersatz Verschulden des Händlers oder arglistige Täuschung

Gewährleistung vs. Garantie: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden im Alltag oft synonym verwendet – rechtlich sind sie aber grundverschieden. Wer den Unterschied kennt, trifft beim Gebrauchtwagenkauf bessere Entscheidungen.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht. Du bekommst sie automatisch, ohne Aufpreis, beim Kauf vom gewerblichen Händler. Sie deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren – auch wenn sie erst später sichtbar werden. Die rechtliche Grundlage sind die §§ 434 ff. BGB sowie § 438 BGB. Kein Händler kann sie vollständig ausschließen. Die Frist beträgt 24 Monate, vertraglich verkürzt auf mindestens 12 Monate.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung nach § 443 BGB. Sie kostet Geld – typischerweise zwischen 200 und 800 Euro pro Jahr – und kann von Herstellern, Händlern oder Drittanbietern angeboten werden. Die Laufzeit reicht von 12 bis 60 Monaten, abhängig von Fahrzeugalter, Laufleistung und Anbieter. Der entscheidende Unterschied: Eine Garantie kann auch für Defekte gelten, die nach dem Kauf entstehen – also für zukünftige Schäden, nicht nur für bei Übergabe vorhandene Mängel.

Was eine Garantie nicht abdeckt: Vorschäden. Wenn ein Motorschaden bereits bei Übergabe vorhanden war, ist das eine Gewährleistungssache – keine Garantiesache. Die Garantie schützt vor dem, was nach dem Kauf passiert. Die Gewährleistung schützt vor dem, was schon beim Kauf da war.

Wichtig: Eine Garantie schränkt deine Gewährleistungsrechte nicht ein und ersetzt sie nicht. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander. Wenn dir ein Händler eine Garantie verkauft und gleichzeitig behauptet, damit sei die Gewährleistung abgegolten, stimmt das nicht.

Wann lohnt sich eine Zusatzgarantie? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einem neueren Fahrzeug mit wenig Laufleistung – etwa einem Kia Ceed mit 30.000 Kilometern – ist das Ausfallrisiko gering, die Garantie also weniger dringend. Bei einem älteren Opel Astra mit 120.000 Kilometern kann eine Garantie sinnvoll sein, um teure Reparaturen abzusichern. Achte dabei auf die Ausschlüsse im Garantievertrag: Viele Anbieter schließen bestimmte Baugruppen aus oder verlangen eine Selbstbeteiligung. Lies den Vertrag sorgfältig, bevor du unterschreibst.

Vergleich: Gewährleistung vs. Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Merkmal Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage §§ 434 ff., § 438, § 476 BGB § 443 BGB
Pflicht oder freiwillig? Gesetzliche Pflicht Freiwillige Zusatzleistung
Ausschließbar beim Händler? Nein Entfällt (freiwillig)
Kosten für Käufer Keine 200–800 € pro Jahr (typisch)
Laufzeit 12–24 Monate 12–60 Monate
Wann greift sie? Mangel muss bei Übergabe vorgelegen haben Auch für Defekte, die erst nach Kauf entstehen
Vorschäden gedeckt? Ja (wenn bei Übergabe vorhanden) Nein
Händlerkauf ausschließbar? Nein – unzulässig Entfällt

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Häufige Fragen zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler?

Gesetzlich gilt die Gewährleistung 24 Monate ab Übergabe. In der Praxis verkürzen Händler die Frist vertraglich auf mindestens 12 Monate – das ist zulässig, muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag stehen, nicht nur in den AGB.

Kann ein Händler die Gewährleistung beim Gebrauchtwagen komplett ausschließen?

Nein. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf ist seit 2002 unzulässig. Entsprechende Klauseln im Kaufvertrag oder in den AGB sind rechtlich unwirksam. Der Händler haftet immer für Sachmängel, die bei Übergabe vorlagen.

Wer muss beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war?

In den ersten 12 Monaten nach Kauf liegt die Beweislast beim Händler – er muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Nach 12 Monaten kehrt sich das um: Dann muss der Käufer den Nachweis erbringen.

Fallen Verschleißteile wie Bremsbeläge oder Reifen unter die Gewährleistung?

Nein. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Batterie, Zahnriemen und Auspuffanlage gelten als normale Verschleißteile und sind nicht gewährleistungspflichtig – sofern keine ausdrückliche Garantie für diese Teile vereinbart wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers, kostenlos und automatisch. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die typischerweise 200–800 Euro pro Jahr kostet und auch für Defekte gilt, die erst nach dem Kauf entstehen.

Wie viele Reparaturversuche muss ich als Käufer akzeptieren?

Im Regelfall maximal 2 Reparaturversuche. Danach gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei technisch sehr komplexen Defekten können es bis zu 3 Versuche sein.

Was passiert, wenn ein Mangel erst kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auftritt?

Nach § 475e Abs. 3 BGB tritt die Verjährung frühestens 4 Monate nach dem erstmaligen Auftreten des Mangels ein. Zeigt sich ein Defekt im 24. Monat, hast du also noch bis zum 28. Monat Zeit, deine Rechte geltend zu machen.