Kosten Dienstwagen berechnen: geldwerter Vorteil, 1 % und Fahrtenbuch 2026

Das erwartet dich in diesem Ratgeber:

Was ein Dienstwagen wirklich kostet – die kurze Antwort

Die Kosten für einen Dienstwagen berechnest du über den geldwerten Vorteil: Bruttolistenpreis × 1 Prozent für die Privatnutzung, plus Bruttolistenpreis × 0,03 Prozent × Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Netto bleiben davon bei dir als Arbeitnehmer 82 bis 297 Euro pro Monat hängen – je nach Antriebsart, bei 40.000 bis 45.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometer Arbeitsweg. Für den Arbeitgeber liegt die Belastung bei 400 bis über 1.000 Euro monatlich.

Der Hintergrund: Wenn du deinen Firmenwagen privat nutzen darfst, ist das nach aktueller Rechtslage ein geldwerter Vorteil, also ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG. Dieser Betrag wird deinem monatlichen Bruttogehalt hinzugerechnet. Darauf fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.

Ausgezahlt bekommst du das Geld nie – es erhöht nur die Bemessungsgrundlage. Dein Nettogehalt sinkt entsprechend. Genau deshalb lohnt sich die genaue Rechnung.

Zwei Rechenwege stehen zur Auswahl

  • 1-Prozent-Regelung: pauschal, ohne Dokumentationsaufwand, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich privat fährst.
  • Fahrtenbuchmethode: Die tatsächlichen Gesamtkosten werden anteilig nach gefahrenen Privatkilometern versteuert.
  • Wahlrecht nur über 50 Prozent: Du darfst zwischen beiden Methoden wählen, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent beträgt.
  • Zwischen 10 und 50 Prozent: Dann entfällt das Wahlrecht. Entweder führst du ein Fahrtenbuch oder der Privatanteil wird sachgerecht geschätzt.

Merksatz: Wer viel privat fährt, fährt mit der Pauschale besser. Wer unter etwa einem Drittel Privatanteil bleibt, spart mit dem Fahrtenbuch.

Bei uns in Rostock und im Umland fahren viele Berufspendler täglich zwischen 15 und 30 Kilometer zur Arbeit – etwa von Evershagen oder Dierkow in die Innenstadt oder ins Gewerbegebiet. Genau in dieser Spanne entscheidet der 0,03-Prozent-Zuschlag spürbar über die Höhe deiner monatlichen Belastung. Ein Beispiel: Bei 40.000 Euro Listenpreis kostet dich jeder zusätzliche Entfernungskilometer 12 Euro geldwerten Vorteil im Monat.

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Die 1-Prozent-Regelung Schritt für Schritt berechnen

Die 1-Prozent-Regelung ist der Standardweg, weil sie ohne Aufzeichnungen funktioniert. Du brauchst nur zwei Angaben: den Bruttolistenpreis und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Schritt 1: Bruttolistenpreis ermitteln

Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer. Was der Arbeitgeber tatsächlich bezahlt hat, spielt keine Rolle.

  • Rabatte zählen nicht: Auch 20 Prozent Nachlass ändern nichts an der Bemessungsgrundlage.
  • Gebrauchtwagen: Auch hier gilt der ursprüngliche Neupreis bei Erstzulassung, nicht der aktuelle Marktwert.
  • Sonderausstattung: Werksseitig verbaute Extras wie Navigation, Anhängerkupplung oder Assistenzpakete erhöhen den Wert.
  • Abrundung: Der Listenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet.

Schritt 2: Privatnutzung berechnen

Die Formel lautet: Bruttolistenpreis × 1 Prozent = geldwerter Vorteil pro Monat. Bei einem Kompaktwagen von VW, Opel oder Hyundai mit 32.000 Euro Listenpreis sind das 320 Euro monatlich. Bei einem Kombi von Skoda oder Ford mit 42.000 Euro sind es 420 Euro.

Schritt 3: Arbeitsweg aufschlagen

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer dazu – einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Voraussetzung für diesen Pauschalansatz ist eine Nutzung an durchschnittlich 15 Arbeitstagen pro Monat.

Rechenbeispiel mit 42.000 Euro Listenpreis und 18 Kilometer Arbeitsweg: 420 Euro Privatnutzung plus 227 Euro Arbeitsweg ergeben 647 Euro geldwerten Vorteil pro Monat. Bei einer Steuer- und Abgabenquote von 35 Prozent bedeutet das rund 226 Euro tatsächliche Belastung im Monat.

Geldwerter Vorteil pro Monat nach Bruttolistenpreis (Verbrenner, inklusive Arbeitsweg)

0 € 200 € 400 € 600 € 800 € Euro pro Monat 640 € 647 € 720 € 800 € 40.000 € 20 km 42.000 € 18 km 45.000 € 20 km 50.000 € 20 km Bruttolistenpreis und einfacher Arbeitsweg
Geldwerter Vorteil bei Verbrennern nach der 1-Prozent-Regelung, jeweils Privatnutzung plus 0,03-Prozent-Zuschlag für den Arbeitsweg. Stand 2026.

Homeoffice: die 0,002-Prozent-Alternative

Fährst du weniger als 15 Mal im Monat ins Büro, ist die 0,03-Prozent-Pauschale zu teuer. Dann kannst du jede einzelne Fahrt mit 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer ansetzen. Voraussetzung ist ein Nachweis der tatsächlichen Fahrttage.

Beispiel: 42.000 Euro Listenpreis, 18 Kilometer, aber nur 8 Bürotage im Monat. Statt 227 Euro pauschal sind es 42.000 × 0,002 % × 18 × 8 = 121 Euro. Ersparnis: 106 Euro geldwerter Vorteil pro Monat.

Tipp aus der Praxis: Notiere deine Bürotage konsequent in einem einfachen Kalender. Für den Einzelfahrtnachweis reicht eine schlichte Aufstellung mit Datum – das ist deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Fahrtenbuch und kann bei Homeoffice-Modellen über 1.200 Euro geldwerten Vorteil im Jahr sparen.

Die Gegenrechnung: Entfernungspauschale

Der Arbeitsweg wird nicht doppelt belastet. Über die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kannst du 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Bei 18 Kilometern und 220 Arbeitstagen sind das 1.504 Euro pro Jahr, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

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Elektro und Hybrid: geviertelte und halbierte Bemessungsgrundlage 2026

Beim Elektroauto wird es richtig interessant. Statt 1 Prozent gilt für reine E-Fahrzeuge bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis nur 0,25 Prozent – die Bemessungsgrundlage wird also geviertelt. Der Arbeitsweg schlägt entsprechend mit 0,0075 Prozent je Entfernungskilometer zu Buche.

Diese Preisgrenze wurde für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben (§ 52 Abs. 12 EStG). Ältere Rechner und Ratgeber, die noch 60.000 oder 70.000 Euro nennen, sind überholt. Für Fahrzeuge mit Stand 2026 ist die 100.000-Euro-Grenze maßgeblich.

Übersicht der Bewertungssätze

Fahrzeugtyp Satz Privatnutzung Satz Arbeitsweg je km Voraussetzung
Verbrenner / sonstige 1,0 % des BLP 0,03 % des BLP
Plug-in-Hybrid 0,5 % des BLP 0,015 % des BLP mind. 80 km E-Reichweite (WLTP) oder max. 50 g CO₂/km; Anschaffung nach 31.12.2024 und vor 01.01.2031
Elektro bis 100.000 € BLP 0,25 % des BLP 0,0075 % des BLP Erstzulassung bzw. Anschaffung ab 01.07.2025
Elektro über 100.000 € BLP 0,5 % des BLP 0,015 % des BLP

Was das konkret bedeutet

Ein direkter Vergleich bei gleichem Nutzungsprofil und 20 Kilometer Arbeitsweg zeigt die Größenordnung. Bemerkenswert ist dabei: Das Elektrofahrzeug hat den höheren Listenpreis und kostet netto trotzdem nur gut ein Viertel des Verbrenners.

Fahrzeug Bruttolistenpreis Satz Geldwerter Vorteil/Monat Nettokosten/Monat
Verbrenner 40.000 € 1 % 640,00 € 296,96 €
Plug-in-Hybrid (≥ 80 km E-Reichweite) 40.000 € 0,5 % 320,00 € 147,11 €
Elektro 45.000 € 0,25 % 180,00 € 82,41 €

Der zweite Hebel: Kfz-Steuer

Reine Elektrofahrzeuge sind nach aktueller Rechtslage bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035. Das spart weitere 200 bis 400 Euro pro Jahr gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner – ein Posten, der beim Arbeitgeber direkt in die Gesamtkosten einfließt.

Bei höherpreisigen Fahrzeugen wird der Effekt drastisch. Ein E-Auto mit 90.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometer Arbeitsweg erzeugt 225 Euro Privatnutzungsvorteil plus 135 Euro für den Arbeitsweg, zusammen 360 Euro monatlich. Ein Verbrenner derselben Preisklasse käme auf das Vierfache. Bei 39 Prozent Steuer- und Abgabenquote ergibt das eine Ersparnis von 421,20 Euro pro Monat oder 5.054,40 Euro pro Jahr.

Bei einem Mittelklasse-Stromer mit 50.000 Euro Listenpreis und 25 Kilometer Arbeitsweg liegt die jährliche Ersparnis gegenüber dem Verbrenner immer noch bei rund 1.575 Euro.

Gut zu wissen: Die Installation einer Wallbox beim Arbeitgeber und das Laden im Betrieb sind steuerfrei. Der geladene Strom zählt nicht als zusätzlicher geldwerter Vorteil – anders als beim Verbrenner, wo die Tankkarte in die Gesamtkostenrechnung einfließt. Wer täglich am Arbeitsplatz lädt, spart damit noch einmal spürbar bei den laufenden Kosten.

Die Fahrtenbuchmethode: tatsächliche Kosten statt Pauschale

Beim Fahrtenbuch wird nicht pauschaliert, sondern gerechnet. Grundlage sind die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, aufgeteilt nach dem Verhältnis von privaten zu gesamten Kilometern.

Die Formel

Gesamtkosten des Fahrzeugs ÷ Jahresfahrleistung = individueller Kilometersatz. Diesen Kilometersatz multiplizierst du mit den privat gefahrenen Kilometern. Wichtig: Auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zählen dabei zum privaten Anteil.

Was in die Gesamtkosten gehört

Die Summe der Nettoaufwendungen zuzüglich Umsatzsteuer – und zwar nur die Kosten, die der Arbeitgeber tatsächlich trägt:

  • Abschreibung oder Leasingraten: Bei gekauften Fahrzeugen die tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer.
  • Kraftstoff oder Strom: alle Tank- und Ladekosten.
  • Wartung und Reparaturen: Inspektionen, Verschleißteile, Werkstattarbeiten.
  • Kfz-Steuer und Versicherung: Haftpflicht und Kasko.
  • Garagenmiete: sofern vom Arbeitgeber getragen.

Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils wird die Abschreibung mit 12,5 Prozent pro Jahr angesetzt, was einer Nutzungsdauer von acht Jahren entspricht. Das unterscheidet sich von der bilanziellen Abschreibung eines gekauften Firmenwagens, die üblicherweise über sechs Jahre mit 16,67 Prozent jährlich läuft.

Rechenbeispiel

Ein Fahrzeug mit 35.000 Euro Listenpreis, 25 Kilometer Entfernung zum Büro:

  • Jährliche Kfz-Kosten brutto inklusive Abschreibung: 10.500 Euro
  • Jahresfahrleistung: 45.000 Kilometer
  • Davon privat: 3.000 Kilometer
  • Davon Pendelfahrten: 12.000 Kilometer
  • Kilometersatz: 10.500 € ÷ 45.000 km = 0,23 Euro pro Kilometer
  • Zu versteuern: 15.000 km × 0,23 € = 3.450 Euro pro Jahr

Zum Vergleich: Nach der 1-Prozent-Regelung käme dasselbe Fahrzeug auf 350 Euro plus 262,50 Euro, also 612,50 Euro monatlich oder 7.350 Euro im Jahr. Das Fahrtenbuch halbiert den geldwerten Vorteil hier nahezu.

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Damit das Finanzamt mitspielt, muss die Aufzeichnung lückenlos und zeitnah erfolgen. Diese Angaben sind Pflicht:

  • Datum jeder einzelnen Fahrt
  • Reiseziel und Reiseroute bei betrieblichen Fahrten
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
  • Reisezweck und Namen der Geschäftspartner
  • Privatfahrten werden ohne Angabe der Route erfasst
  • Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind gesondert zu kennzeichnen

Ein elektronisches Fahrtenbuch nimmt dir den größten Teil der Tipparbeit ab. Die Kilometerstände werden automatisch erfasst, du ordnest die Fahrten nur noch per Klick zu. Nachträgliche Änderungen müssen dabei protokolliert werden – das ist genau der Punkt, an dem selbstgeführte Excel-Listen regelmäßig scheitern.

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1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch: Wann welche Methode günstiger ist

Die Entscheidung hängt an einer einzigen Kennzahl: dem Anteil deiner Privatfahrten an der Gesamtfahrleistung. Je niedriger dieser Anteil, desto stärker spielt das Fahrtenbuch seine Vorteile aus.

Der direkte Rechenvergleich

Ein Fahrzeug der oberen Mittelklasse mit 50.000 Euro Listenpreis und 20 Kilometer Arbeitsweg:

  • 1-Prozent-Regelung: 500 Euro plus 300 Euro = 800 Euro monatlich = 9.600 Euro pro Jahr
  • Fahrtenbuch bei 30 Prozent Privatanteil und 12.000 Euro Gesamtkosten: 12.000 € × 30 % = 3.600 Euro pro Jahr
  • Differenz: 6.000 Euro weniger geldwerter Vorteil
  • Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: rund 2.520 Euro pro Jahr

Die Schwellenwerte

Geschäftlicher Nutzungsanteil Empfehlung Ersparnis durch Fahrtenbuch
unter 50 % 1-Prozent-Regelung keine – der Aufwand überwiegt
ca. 55 – 65 % Grenzbereich, beides rechnen kaum Unterschied
70 – 80 % Fahrtenbuch lohnt sich 500 – 900 € pro Jahr
über 80 % Fahrtenbuch klar besser 1.000 €+ pro Jahr
E-Auto mit 0,25 % Pauschale fast immer besser erst ab ca. 90 % geschäftlich sinnvoll

Die Einschätzungen zur genauen Kipplinie gehen etwas auseinander. Manche Berechnungen sehen den Vorteil des Fahrtenbuchs schon bei unter 40 Prozent Privatanteil, andere ziehen die Grenze strenger bei unter 30 bis 35 Prozent. Der Konsens: Etwa ein Drittel Privatanteil ist die Kipplinie. Darunter rechnet sich das Fahrtenbuch, darüber die Pauschale.

Systematischer Vergleich beider Methoden

Kriterium 1-Prozent-Regelung Fahrtenbuchmethode
Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis, pauschal tatsächliche Gesamtkosten, anteilig
Aufwand minimal, keine Dokumentation lückenlose Aufzeichnung jeder Fahrt
Arbeitsweg 0,03 % des BLP je Entfernungskilometer Pendelfahrten zählen zum privaten Anteil
Tatsächliche Nutzung irrelevant maßgeblich
Günstig bei hohem Privatanteil, niedrigem Listenpreis, E-Auto geringem Privatanteil, hohem Listenpreis, abgeschriebenem Fahrzeug, Gebrauchtwagen, geringer Jahresfahrleistung
Nachweispflicht keine Gesamtkosten durch Belege, Nutzungsverhältnis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Fünf Faktoren, die klar für das Fahrtenbuch sprechen

  • Hoher Listenpreis mit viel Sonderausstattung: Die Pauschale rechnet stur auf den Neupreis, das Fahrtenbuch auf die realen Kosten.
  • Gebrauchtwagen als Dienstwagen: Ein drei Jahre alter Kombi kostet in der Anschaffung vielleicht 22.000 Euro, wird aber mit 42.000 Euro Neupreis bewertet.
  • Bereits abgeschriebenes Fahrzeug: Fällt die Abschreibung weg, sinken die Gesamtkosten deutlich – der Kilometersatz sackt ab.
  • Hoher Rabatt beim Erwerb: Was der Arbeitgeber gespart hat, schlägt beim Fahrtenbuch positiv durch, bei der Pauschale gar nicht.
  • Geringe Jahresfahrleistung mit hohem Geschäftsanteil: Wenige Privatkilometer bedeuten wenig zu versteuernden Vorteil.

Was der Dienstwagen den Arbeitgeber kostet

Auf der anderen Seite der Rechnung steht der Betrieb. Die durchschnittliche Belastung für einen Firmenwagen liegt bei 400 bis über 1.000 Euro pro Monat, abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrleistung und Beschaffungsform.

Die Kostenblöcke im Überblick

Kostenblock Spanne pro Monat Anmerkung
Leasingrate oder Anschaffung 200 – 1.000+ € größter Kostenblock, typisch 300 – 800 €
Versicherung (Haftpflicht + Kasko) 50 – 150 € Vollkasko bei Leasing-Neuwagen meist Pflicht
Wartung und Reparaturen 50 – 150 € planbar über Serviceverträge
Reifen und Verschleiß 20 – 50 € inklusive Saisonwechsel und Einlagerung
Kraftstoff oder Strom 100 – 400 € stark fahrleistungsabhängig
Kfz-Steuer 17 – 33 € 200 – 400 € pro Jahr beim Verbrenner, E-Auto befreit
Summe ca. 437 – 1.783 € ohne Abschreibung bei Kauf

Zwei typische Einzelposten

Ein gekauftes Fahrzeug für 30.000 Euro erzeugt bei sechs Jahren Nutzungsdauer eine monatliche Abschreibung von 417 Euro. Nach diesen sechs Jahren liegt der Restwert bei etwa 40 Prozent des Neuwerts – also rund 12.000 Euro, die als Verkaufserlös zurückfließen.

Der Kraftstoff schlägt bei 8 Litern auf 100 Kilometer, 1,80 Euro je Liter und 1.000 Kilometern im Monat mit 144 Euro zu Buche. Wer 2.000 Kilometer fährt, verdoppelt diesen Posten – hier liegt der größte variable Hebel.

Beschaffungsformen im Vergleich

Modell Kapitaleinsatz Kosten je Kilometer Besonderheit
Kauf hoch, einmalig abhängig vom Wertverlust Abschreibung über sechs Jahre, Restwert ca. 40 %
Finanzierung monatliche Raten Zinskosten zusätzlich Eigentum bleibt beim Arbeitgeber
Gewerbeleasing keine Kapitalbindung 0,30 – 0,50 € feste Monatsrate, kein Restwertrisiko
Auto-Abo / Langzeitmiete keine 0,50 – 0,70 € 150 – 600 € pro Monat, Versicherung, Wartung und Reifen inklusive

Für kleine und mittlere Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern ist Gewerbeleasing meist der pragmatische Mittelweg: planbare Rate, kein Restwertrisiko, und die Fahrzeugkosten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Wer die Wartung zusätzlich über einen festen Servicepartner vor Ort abwickelt, hält die Werkstattkosten kalkulierbar – unsere Meisterwerkstatt in Rostock übernimmt Inspektionen und Verschleißarbeiten für alle gängigen Marken.

Dienstwagen statt Gehaltserhöhung: Die Nettorechnung

Die spannendste Frage kommt meist zuletzt: Was bringt netto mehr – 300 Euro mehr Brutto oder ein Dienstwagen? Die Antwort fällt bei Elektrofahrzeugen eindeutig aus.

Warum die Gehaltserhöhung schlechter abschneidet

Von einer Bruttogehaltserhöhung bleibt nach Steuern und Sozialabgaben nur gut die Hälfte übrig. Bei 300 Euro mehr Brutto landen also etwa 150 bis 165 Euro auf dem Konto. Ein Dienstwagen kostet dich je nach Antriebsart zwischen 82 und 297 Euro netto pro Monat – dafür bekommst du ein komplettes Fahrzeug inklusive Versicherung, Wartung und meist auch Kraftstoff oder Strom.

Die Rechnung im Kopf

  • Gehaltserhöhung 300 € brutto: rund 155 € netto mehr im Monat
  • E-Dienstwagen (45.000 € Listenpreis): 82,41 € netto Belastung, Gegenwert deutlich über 500 € monatlicher Fahrzeugkosten
  • Plug-in-Hybrid (40.000 €): 147,11 € netto Belastung
  • Verbrenner (40.000 €): 296,96 € netto Belastung – hier lohnt sich die Rechnung nur bei hoher Fahrleistung

Für den Arbeitgeber ebenfalls attraktiv

Der Firmenwagen ist für den Betrieb oft günstiger als eine Lohnerhöhung. Es fallen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten an, und die Fahrzeugkosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Bei einer Gehaltserhöhung zahlt der Arbeitgeber dagegen den vollen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung obendrauf.

Sonderfall Gehaltsumwandlung

Bei der Gehaltsumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts und bekommst dafür den Dienstwagen. Dein Bruttogehalt sinkt auf dem Papier, wodurch Steuern und Sozialabgaben geringer ausfallen. Steuerlich gilt dabei weiterhin die normale 1-Prozent-Systematik auf den Listenpreis.

Beachten solltest du: Ein niedrigeres Bruttogehalt wirkt sich auch auf Rentenansprüche, Arbeitslosen- und Krankengeld aus. Bei kurzen Laufzeiten fällt das kaum ins Gewicht, bei einer Dauerlösung über zehn Jahre solltest du es einkalkulieren.

Aktuelle Fahrzeuge aus unserem Bestand in Rostock

Mazda CX-60 (10/2023, Hybrid (Benzin/Elektro))
CX-60 e-SKYACTIV AWD PHEV Takumi
Mazda CX-60 (10/2023, Hybrid (Benzin/Elektro))
35.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
ModellCX-60
KraftstoffartHybrid (Benzin/Elektro)
Kilometerstand35.750 km
Erstzulassung10/2023
Kraftstoffverbr. komb. 2.2 l/100km · CO₂ komb. 48 g/km
Mazda 6 (01/2024, Benzin)
6 SK 2.5L SKYACTIV G 194ps 6AT TAKUMI
Mazda 6 (01/2024, Benzin)
31.500 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
Modell6
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand44.300 km
Erstzulassung01/2024
Kraftstoffverbr. komb. 6.8 l/100km · CO₂ komb. 156 g/km
Vw Tiguan Allspace (02/2024, Benzin)
Tiguan Allspace 2.0 TSI 4Motion R-Line
Vw Tiguan Allspace (02/2024, Benzin)
38.500 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeVw
ModellTiguan Allspace
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand45.500 km
Erstzulassung02/2024
Kraftstoffverbr. komb. 8.5 l/100km · CO₂ komb. 192 g/km
Mazda 6 (07/2022, Benzin)
6 SK SKYACTIV-G 194 6AG SPORTS-LINE
Mazda 6 (07/2022, Benzin)
26.800 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
Modell6
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand38.500 km
Erstzulassung07/2022
Kraftstoffverbr. komb. 6.8 l/100km · CO₂ komb. 156 g/km
Mazda CX-60 (09/2022, Hybrid (Benzin/Elektro))
CX-60 e-SKYACTIV PHEV EXCLUSIVE-LINE AWD
Mazda CX-60 (09/2022, Hybrid (Benzin/Elektro))
31.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
ModellCX-60
KraftstoffartHybrid (Benzin/Elektro)
Kilometerstand43.800 km
Erstzulassung09/2022
Kraftstoffverbr. komb. · CO₂ komb. 33 g/km
Mazda CX-3 (11/2016, Benzin)
CX-3 SKYACTIV-G 150 PS Sports-Line AWD
Mazda CX-3 (11/2016, Benzin)
15.700 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
ModellCX-3
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand49.700 km
Erstzulassung11/2016
Kraftstoffverbr. komb. 6.3 l/100km · CO₂ komb.

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Häufige Fragen zur Dienstwagenberechnung

Wie berechne ich den geldwerten Vorteil meines Dienstwagens?

Rechne Bruttolistenpreis × 1 Prozent für die Privatnutzung, plus Bruttolistenpreis × 0,03 Prozent × Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Beides zusammen ergibt den monatlichen geldwerten Vorteil, der dem Bruttogehalt zugerechnet wird.

Was zählt alles zum Bruttolistenpreis?

Maßgeblich ist der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro. Rabatte und der tatsächliche Kaufpreis spielen keine Rolle – auch nicht bei Gebrauchtwagen.

Ab wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Ab etwa 65 bis 70 Prozent geschäftlicher Nutzung, also einem Privatanteil unter rund einem Drittel. Bei 70 bis 80 Prozent geschäftlich sparst du 500 bis 900 Euro pro Jahr, über 80 Prozent sind es oft mehr als 1.000 Euro.

Was gilt 2026 für Elektro-Dienstwagen?

Reine E-Autos bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis werden mit 0,25 Prozent bewertet, wenn die Anschaffung ab dem 1. Juli 2025 erfolgte. Darüber und bei Plug-in-Hybriden gelten 0,5 Prozent. Der Arbeitsweg wird entsprechend geviertelt beziehungsweise halbiert.

Was passiert, wenn ich nur selten ins Büro fahre?

Bei weniger als 15 Bürotagen pro Monat kannst du statt der 0,03-Prozent-Pauschale jede Einzelfahrt mit 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer ansetzen. Du musst die tatsächlichen Fahrttage aber nachweisen können.

Wird der Arbeitsweg doppelt belastet?

Nein. Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer gleicht 2026 einen Teil des versteuerten Vorteils wieder aus. Sie gilt ab dem ersten Kilometer und mindert dein zu versteuerndes Einkommen als Werbungskosten.

Welche Kosten zählen bei der Fahrtenbuchmethode zu den Gesamtkosten?

Abschreibung beziehungsweise Leasingraten, Kraftstoff oder Strom, Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer, Versicherung und Garagenmiete – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Angesetzt werden nur die Kosten, die der Arbeitgeber tatsächlich getragen hat.