E-Auto Steuerbefreiung 2026: Bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer

Das Wichtigste im Überblick

Die E-Auto Steuerbefreiung bedeutet: Für ein rein elektrisches Fahrzeug zahlst du bis zu zehn Jahre lang null Euro Kfz-Steuer, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine verlängerte Regelung. Du musst dein E-Auto bis spätestens 31.12.2030 erstmals zulassen, um in die Befreiung zu kommen. Sie endet in jedem Fall am 31.12.2035. Danach fällt eine nach Gewicht berechnete Steuer an, die dauerhaft um 50 Prozent ermäßigt ist — in der Praxis meist unter 100 Euro pro Jahr.

Klingt einfach, wird in der Praxis aber oft durcheinandergebracht. Denn es gibt zwei völlig verschiedene Fristen, und nur eine davon entscheidet darüber, ob du überhaupt Anspruch hast. Wir gehen beide der Reihe nach durch, rechnen konkrete Beispiele und zeigen dir, was das für einen Kauf in Rostock und Umgebung bedeutet.

Was die Steuerbefreiung für E-Autos genau bedeutet

Rechtlich stehen hinter dem Thema zwei Paragrafen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. § 3d KraftStG regelt die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge. § 9 Abs. 2 KraftStG regelt, was danach passiert: eine dauerhafte Ermäßigung des Steuersatzes um 50 Prozent.

Die Befreiung ist also nicht das Ende der Fahnenstange, sondern die erste Stufe. Nach zehn Jahren fällst du nicht auf den vollen Verbrenner-Tarif zurück, sondern auf einen halbierten Gewichtstarif. Dazu später mehr.

Wer profitiert — und wer nicht

Begünstigt sind drei Fahrzeuggruppen:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): alle rein elektrisch angetriebenen Pkw ohne Verbrennungsmotor.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge: Wasserstoffautos zählen steuerlich als reine Elektrofahrzeuge und werden genauso behandelt.
  • Nachträglich umgerüstete Fahrzeuge: Wer einen Verbrenner fachgerecht auf reinen Elektroantrieb umbauen lässt, kommt ebenfalls in die Befreiung.

Nicht begünstigt sind Plug-in-Hybride und klassische Vollhybride. Sie haben einen Verbrennungsmotor an Bord und werden bei der Kfz-Steuer exakt wie ein Benziner oder Diesel behandelt: nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Der Steuervorteil für Plug-in-Hybride existiert nur bei der Dienstwagenbesteuerung, und auch dort in abgeschwächter Form.

Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht an dir

Das ist der Punkt, den viele unterschätzen — und der beim Gebrauchtwagenkauf bares Geld wert ist. Die Steuerbefreiung ist fahrzeuggebunden. Sie startet mit der Erstzulassung und läuft an diesem Fahrzeug weiter, egal wie oft der Halter wechselt.

Kaufst du also 2026 ein E-Auto, das 2023 erstmals zugelassen wurde, übernimmst du die restlichen rund sieben steuerfreien Jahre. Umgekehrt gilt: Die Befreiung wird pro Fahrzeug nur einmal gewährt. Ein Ummelden auf einen neuen Halter setzt die Uhr nicht zurück.

Das früheste Erstzulassungsdatum, ab dem der Anspruch überhaupt greift, ist der 18.05.2011. Fahrzeuge, die davor zugelassen wurden, fallen nicht unter die Regelung — bei E-Autos aus dieser Zeit spielt das praktisch aber kaum noch eine Rolle.

Gut zu wissen: Die Zehn-Jahres-Frist läuft taggenau ab dem Erstzulassungsdatum, nicht ab dem Jahreswechsel. Ein am 15. März 2026 zugelassenes Fahrzeug ist bis zum 14. März 2036 begünstigt — allerdings gedeckelt durch den Stichtag 31.12.2035.

Direkt verfügbar in Rostock

Aktuelle Gebrauchtwagen im Bestand – mit Fotos, Preisen und allen Daten

Verfügbare Fahrzeuge ansehen

Die Gesetzesänderung 2026: zwei Fristen, die oft verwechselt werden

Bis Ende 2025 sah die Lage deutlich enger aus. Das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat das geändert. Es passierte am 19.12.2025 den Bundesrat und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Grundlage ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Elektromobilität.

Verlängert wurden zwei Fristen um jeweils fünf Jahre. Und genau hier entsteht die häufigste Verwechslung:

  • Die Zulassungsfrist ist der Stichtag für den Anspruch. Sie wanderte vom 31.12.2025 auf den 31.12.2030. Wer bis dahin erstmals zulässt oder umrüstet, kommt überhaupt erst in die Befreiung hinein.
  • Die Endfrist ist das späteste mögliche Ende der Befreiung. Sie wanderte vom 31.12.2030 auf den 31.12.2035. Das ist eine harte Obergrenze, völlig unabhängig davon, wann dein Fahrzeug zugelassen wurde.

Merke dir es so: Die erste Frist entscheidet, ob du dabei bist. Die zweite Frist entscheidet, wie lange es maximal läuft.

Alte gegen neue Rechtslage

  bis 2025 ab 2026
Erstzulassung spätestens 31.12.2025 31.12.2030
Befreiung endet spätestens 31.12.2030 31.12.2035
Neuzulassung im Jahr 2026 keine Befreiung möglich bis zu 10 Jahre

Die Neuregelung wirkt zurück

Wichtig für alle, die schon elektrisch fahren: Die Verlängerung erfasst auch bereits zugelassene Fahrzeuge. Du musst dein E-Auto also nicht neu anmelden oder irgendetwas beantragen, damit die neue Endfrist greift.

Ein Beispiel: Ein 2027 zugelassenes Fahrzeug wäre nach alter Rechtslage schon Ende 2030 aus der Befreiung gefallen — hätte es die Befreiung überhaupt bekommen. Nach neuer Rechtslage läuft es bis Ende 2035 durch. Für Halter mit Erstzulassung zwischen 2021 und 2025 bedeutet das schlicht: volle zehn Jahre, keine vorzeitige Kappung.

Überholt ist damit auch ein Konstrukt, über das man 2025 viel gelesen hat. Damals galt: Wer 2026 einen Neuwagen kaufen wollte, konnte die Steuerbefreiung nur noch als Zweiterwerber nutzen — etwa über eine Tageszulassung des Händlers aus dem Jahr 2025. Dieses Modell brauchst du nicht mehr. Ein 2026 neu zugelassenes E-Auto ist regulär begünstigt.

Wie lange dein E-Auto konkret steuerfrei bleibt

Die Zehn-Jahres-Regel wird durch den Stichtag 31.12.2035 gedeckelt. Daraus folgt eine simple Mechanik: Je später die Erstzulassung, desto kürzer die Befreiung.

Erstzulassungen bis einschließlich 2025 schöpfen die vollen zehn Jahre aus. Ein im Dezember 2025 zugelassenes Fahrzeug ist bis Dezember 2035 steuerfrei — punktgenau innerhalb der Obergrenze. Für Anfang 2026 zugelassene Fahrzeuge bleibt es bei „fast zehn Jahren“, weil die letzten Wochen an der Deckelung abgeschnitten werden.

Ab 2027 wird die Kürzung spürbar. Ein 2028 zugelassenes E-Auto ist noch rund acht Jahre befreit, ein 2029 zugelassenes rund sieben Jahre, ein 2030 zugelassenes nur noch rund sechs Jahre.

Verbleibende steuerfreie Jahre nach Erstzulassungsjahr

0 2 4 6 8 10 2022 10 2024 10 2025 10 2026 9 2027 8 2028 7 2029 6 2030 Jahr der Erstzulassung Steuerfreie Jahre
Abgeleitet aus der Zehn-Jahres-Regel, gedeckelt auf den 31.12.2035. Jahresangaben gerundet, die Berechnung erfolgt taggenau.

Die praktische Folge liegt auf der Hand: Wer den vollen Vorteil mitnehmen möchte, sollte die Zulassung nicht bis 2030 hinausschieben. Zwischen einer Zulassung 2026 und einer 2030 liegen rund vier steuerfreie Jahre Unterschied.

Sonderfall Umrüstung

Für nachträglich umgebaute Fahrzeuge gilt eine eigene Regel nach § 3d Abs. 4 KraftStG. Umrüstungen zwischen dem 18.05.2016 und dem 31.12.2030 sind zehn Jahre befreit — und zwar unabhängig vom ursprünglichen Erstzulassungsdatum. Auch hier gilt die Obergrenze 31.12.2035.

Wird also ein Fahrzeug aus dem Jahr 2014 im Jahr 2027 vollelektrisch umgerüstet, startet die Frist mit der Umrüstung, nicht mit der ursprünglichen Zulassung. Das macht solche Umbauten steuerlich interessanter, als viele denken.

Was nach Ablauf der Befreiung fällig wird

Nach dem Ende der Befreiung wird es nicht teuer — das ist die gute Nachricht. Die Steuer bemisst sich dann nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG), nicht nach CO₂. Logisch, denn ein E-Auto hat im Betrieb keine direkten Emissionen, an denen sich ein CO₂-Tarif festmachen ließe.

Auf diesen Gewichtstarif wird dauerhaft eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Die folgenden Sätze haben die Halbierung bereits eingerechnet.

Zulässiges Gesamtgewicht Satz je angefangene 200 kg und Jahr
bis 2.000 kg 5,625 Euro (gerundet 5,63 Euro)
2.001 bis 3.000 kg 6,01 Euro
3.001 bis 3.500 kg 6,39 Euro

Ein Rechenbeispiel

Nimm einen Kompakt-Stromer mit 1.630 kg zulässigem Gesamtgewicht — die Größenordnung eines frühen City-Elektroautos. Er fällt in die erste Stufe. Aufgerundet auf angefangene 200-kg-Schritte ergibt das neun Einheiten. Neun mal 5,625 Euro sind rund 50 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Selbst deutlich schwerere Fahrzeuge bleiben in einem überschaubaren Rahmen. Ein Elektro-SUV mit 2.400 kg zGG liegt bei zwölf Einheiten à 6,01 Euro und damit bei rund 72 Euro im Jahr. Unter 100 Euro pro Jahr ist der typische Wert für ein E-Auto nach Ablauf der Befreiung.

Wann der erste Steuerbescheid kommt, hängt schlicht am Erstzulassungsjahr. Für die ältesten Fahrzeuge, die 2021 zugelassen wurden, greift die Gewichtsbesteuerung ab dem 1. Januar 2031. Fahrzeuge, die die maximale Frist bis 2035 ausschöpfen, bekommen ihren ersten Bescheid frühestens zum 1. Januar 2036. Beides ist korrekt — es beschreibt nur unterschiedliche Fahrzeugjahrgänge.

Tipp aus unserer Meisterwerkstatt: Das zulässige Gesamtgewicht steht in Feld F.2 deiner Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit kannst du deine künftige Kfz-Steuer in 30 Sekunden selbst überschlagen: zGG durch 200 teilen, aufrunden, mit dem passenden Satz multiplizieren.

Selbst fahren statt nur lesen

Kurzer Anruf genügt – wir stellen den Wagen für deine Probefahrt bereit. Ohne Wartezeit, an beiden Standorten in Rostock.

Meine Probefahrt vereinbaren: 0381 – 77 62 20 oder Nachricht schreiben

Der Vergleich: E-Auto gegen Benziner und Diesel

Um die Ersparnis einzuordnen, lohnt der Blick auf die Verbrenner-Systematik. Dort setzt sich die Steuer aus zwei Bausteinen zusammen: einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil.

Der Hubraumanteil liegt bei 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ beim Benziner und bei 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ beim Diesel. Der große Unterschied erklärt, warum Diesel bei der Kfz-Steuer regelmäßig teurer wegkommen — was sie über die niedrigere Kraftstoffsteuer an anderer Stelle wieder aufholen.

Konkret: Ein Benziner mit 1.400 cm³ und 130 g CO₂/km kostet rund 115 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Ein vergleichbarer Diesel mit denselben Werten liegt bei rund 256 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer pro Jahr im Antriebsvergleich

0 € 60 € 120 € 180 € 240 € 0 € E-Auto während Befreiung 50 € E-Auto nach Befreiung 115 € Benziner 1.400 cm³ 256 € Diesel 1.400 cm³ Euro pro Jahr
Beispielwerte für 1.400 cm³ und 130 g CO₂/km; E-Auto nach Befreiung bei 1.630 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Was über zehn Jahre zusammenkommt

Rechne die Jahreswerte hoch, und das Bild wird deutlicher. Über zehn Jahre summiert sich die Kfz-Steuer beim Benziner auf rund 1.150 Euro, beim Diesel auf rund 2.560 Euro. Beim E-Auto stehen im selben Zeitraum 0 Euro.

Eine gängige Modellrechnung vergleicht einen kompakten Elektro-Hatchback mit dem gleich großen Benziner desselben Herstellers und kommt auf rund 1.000 Euro Ersparnis über zehn Jahre. Das ist kein Betrag, der allein eine Kaufentscheidung trägt — aber er kommt zu den niedrigeren Energiekosten und der möglichen THG-Prämie obendrauf.

Apropos: Über den Verkauf der Treibhausgasminderungsquote lassen sich pro Jahr mehrere hundert Euro, in der Spitze rund 400 Euro zusätzlich holen. Seit Januar 2026 gibt es außerdem eine Kaufprämie von bis zu 6.000 Euro, die sich gezielt an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen richtet.

Und der Plug-in-Hybrid?

Bei der Kfz-Steuer geht der Plug-in-Hybrid leer aus. Keine Befreiung, keine Ermäßigung — er wird nach Hubraum und CO₂ besteuert wie jeder Verbrenner. Wegen der oft niedrigen Normverbrauchswerte fällt der CO₂-Anteil zwar moderat aus, an die Null des E-Autos kommt er aber nicht heran.

E-Dienstwagen: 0,25 Prozent statt 1,0 Prozent

Der zweite große Hebel liegt bei der Dienstwagenbesteuerung — und er ist für viele Selbstständige und Angestellte in Mecklenburg-Vorpommern relevanter als die Kfz-Steuer selbst.

Bei der Ein-Prozent-Regel versteuerst du monatlich einen geldwerten Vorteil auf Basis des Bruttolistenpreises (BLP). Für vollelektrische Dienstwagen gilt statt 1,0 Prozent nur 0,25 Prozent. Voraussetzung: Der Bruttolistenpreis liegt bei höchstens 100.000 Euro und das Fahrzeug wurde nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2031 angeschafft.

Die Grenze von 100.000 Euro wurde 2025 von zuvor 70.000 Euro angehoben und gilt auch 2026 weiter. Liegt der BLP darüber, greift der 0,5-Prozent-Satz — der ist auch der Ansatz für förderfähige Plug-in-Hybride.

Fahrzeugtyp Satz Monatlich Jährlich
Reines E-Auto (BLP bis 100.000 €) 0,25 % 100 Euro 1.200 Euro
E-Auto über 100.000 € BLP bzw. förderfähiger Plug-in-Hybrid 0,5 % 200 Euro 2.400 Euro
Verbrenner 1,0 % 400 Euro 4.800 Euro

Die Beispielwerte beziehen sich auf einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Der Unterschied zwischen E-Auto und Verbrenner beträgt damit 3.600 Euro geldwerter Vorteil pro Jahr, die du nicht versteuern musst. Je nach persönlichem Steuersatz bleiben davon schnell vierstellige Beträge netto übrig.

Für Betriebe kommen zwei weitere Punkte dazu: Von den Investitionskosten eines betrieblichen E-Fahrzeugs lassen sich 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben. Und das Laden am Arbeitsplatz ist steuerfrei — für Arbeitnehmer entsteht dabei kein geldwerter Vorteil.

Steuerbefreiung beim Gebrauchtwagenkauf

Weil die Befreiung am Fahrzeug hängt, ist sie beim Gebrauchtwagenkauf ein handfester Vorteil, den du direkt mit einpreisen kannst. Frag beim Kauf einfach nach dem Erstzulassungsdatum und rechne zehn Jahre dazu — gedeckelt auf den 31.12.2035. Die Differenz zum heutigen Datum ist deine verbleibende steuerfreie Zeit.

Ein 2022 zugelassenes E-Auto bringt dir also noch rund sechs steuerfreie Jahre mit. Ein 2024er sogar rund acht. Wenn du dich bei uns in Rostock in unserem Fahrzeugbestand umsiehst, findest du das Erstzulassungsdatum bei jedem Fahrzeug direkt in den Eckdaten.

Worauf du bei der Batterie achtest

Neben der Steuer ist der Batteriezustand die zweite Kennzahl, die du kennen solltest. Nahezu alle Hersteller garantieren 70 Prozent Restkapazität über acht Jahre oder 160.000 Kilometer, je nachdem was zuerst eintritt. Diese Garantie ist ebenfalls fahrzeuggebunden und geht beim Kauf auf dich über — genau wie die Steuerbefreiung.

Der aussagekräftigste Wert heißt State of Health (SoH). Als Faustregel gilt:

  • über 90 Prozent: hervorragender Zustand, meist jüngere Fahrzeuge oder schonend genutzte Batterien.
  • 80 bis 90 Prozent: gesund und völlig üblich für Fahrzeuge mit einigen Jahren auf dem Zähler.
  • 70 bis 80 Prozent: weiterhin gut nutzbar, mit spürbar geringerer Reichweite — passend, wenn du überwiegend im Stadtverkehr rund um Rostock unterwegs bist.

Lass dir den SoH-Wert vor dem Kauf zeigen. Unsere Meisterwerkstatt in Evershagen liest ihn über die Fahrzeugdiagnose aus, sodass du eine belastbare Zahl in der Hand hast statt einer Schätzung. Wenn du beim Wechsel deinen bisherigen Wagen abgeben möchtest, kannst du ihn bei uns unkompliziert in Zahlung geben.

Der Markt spricht für sich

Dass Elektroautos längst kein Nischenthema mehr sind, zeigen die Zulassungszahlen. Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland 2.034.260 reine Elektrofahrzeuge zugelassen — erstmals über zwei Millionen. Zum Vergleich: 2017 waren es 34.022. Das ist knapp das 60-Fache. Die Millionenmarke fiel 2023.

Im Juli 2026 entfielen von 268.068 neu zugelassenen Pkw insgesamt 78.609 auf batterieelektrische Fahrzeuge — ein Plus von 61,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und ein Marktanteil von 29,3 Prozent. Seit Jahresbeginn liegt der BEV-Anteil sogar bei 36,6 Prozent. Benziner kamen im Juli auf 18,9 Prozent, Diesel auf 11,8 Prozent, Plug-in-Hybride auf 11,4 Prozent.

Für dich als Käufer heißt das vor allem eines: Das Gebrauchtwagenangebot an E-Autos wächst stetig, und mit ihm die Auswahl an Fahrzeugen, die noch mehrere steuerfreie Jahre mitbringen.

Aktuelle Fahrzeuge aus unserem Bestand in Rostock

Mazda 6 (03/2024, Benzin)
6 SK 2.5L SKYACTIV G 194ps 6AT TAKUMI
Mazda 6 (03/2024, Benzin)
31.300 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
Modell6
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand57.700 km
Erstzulassung03/2024
Kraftstoffverbr. komb. 6.8 l/100km · CO₂ komb. 156 g/km
Mazda MX-30 (05/2022, Elektro)
MX-30 2021 e-SKYACTIV ADM-P
Mazda MX-30 (05/2022, Elektro)
16.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
ModellMX-30
KraftstoffartElektro
Kilometerstand9.700 km
Erstzulassung05/2022
Kraftstoffverbr. komb. · CO₂ komb.
Mazda CX-60 (06/2024, Hybrid (Benzin/Elektro))
CX-60 Homura Hybrid AWD+PANORAMA+BOSE+MATRIX-LED
Mazda CX-60 (06/2024, Hybrid (Benzin/Elektro))
38.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
ModellCX-60
KraftstoffartHybrid (Benzin/Elektro)
Kilometerstand25.900 km
Erstzulassung06/2024
Kraftstoffverbr. komb. · CO₂ komb.
Mitsubishi Eclipse (12/2022, Hybrid (Benzin/Elektro))
Eclipse Cross 2.4 MIVEC PHEV PLUS AWD
Mitsubishi Eclipse (12/2022, Hybrid (Benzin/Elektro))
19.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMitsubishi
ModellEclipse
KraftstoffartHybrid (Benzin/Elektro)
Kilometerstand35.800 km
Erstzulassung12/2022
Kraftstoffverbr. komb. 1.8 l/100km · CO₂ komb. 39 g/km
BMW 216 (08/2019, Benzin)
216 Active Tourer Advantage
BMW 216 (08/2019, Benzin)
13.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeBMW
Modell216
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand58.700 km
Erstzulassung08/2019
Kraftstoffverbr. komb. 5.8 l/100km · CO₂ komb. 132 g/km
Mazda 6 (12/2018, Benzin)
6 SK SKYACTIV-G 194 6AG SIGNATURE
Mazda 6 (12/2018, Benzin)
19.900 €
Differenzbesteuert gem. § 25a UStG, MwSt. wird nicht ausgewiesen
MarkeMazda
Modell6
KraftstoffartBenzin
Kilometerstand48.100 km
Erstzulassung12/2018
Kraftstoffverbr. komb. 6.8 l/100km · CO₂ komb. 156 g/km

Autohaus Dethloff – dein Autohaus in Rostock

  • Zwei Standorte: Theodor-Körner-Str. 45, 18106 Rostock Evershagen & Hinrichsdorfer Str. 7f, 18146 Rostock Dierkow
  • Eigene Meisterwerkstatt: Jeder Gebrauchtwagen wird vor dem Verkauf durchgecheckt und aufbereitet
  • Händler-Gewährleistung: mindestens 12 Monate gesetzliche Gewährleistung auf jeden Gebrauchten
  • Schnelle Antwort: Anfragen beantworten wir am selben Werktag
Gebrauchtwagen in Rostock ansehen

Häufige Fragen zur E-Auto Steuerbefreiung

Wie lange ist mein E-Auto steuerbefreit?

Bis zu zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Die Berechnung erfolgt taggenau. Je später die Erstzulassung, desto kürzer fällt die Befreiung wegen der Obergrenze aus.

Gilt die Befreiung auch für 2026 neu zugelassene E-Autos?

Ja. Seit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zählen alle Erstzulassungen bis zum 31.12.2030. Ein 2026 zugelassenes E-Auto ist damit fast zehn Jahre komplett von der Kfz-Steuer befreit.

Gilt die Verlängerung rückwirkend für mein 2022 zugelassenes E-Auto?

Ja, die Neuregelung erfasst auch bereits zugelassene Fahrzeuge. Du musst nichts unternehmen. Ein 2022 zugelassenes E-Auto bleibt damit bis 2032 steuerfrei und schöpft die vollen zehn Jahre aus.

Bleibt die Steuerbefreiung beim Gebrauchtwagenkauf erhalten?

Ja. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter, und läuft beim neuen Halter für den Restzeitraum weiter. Sie wird pro Fahrzeug allerdings nur einmal gewährt und startet bei einem Halterwechsel nicht neu.

Was zahle ich nach Ablauf der Befreiung?

Die Steuer richtet sich dann nach dem zulässigen Gesamtgewicht und wird dauerhaft um 50 Prozent ermäßigt. Bei 1.630 Kilogramm sind das rund 50 Euro im Jahr, typischerweise liegt der Wert unter 100 Euro.

Sind Plug-in-Hybride auch von der Kfz-Steuer befreit?

Nein. Plug-in-Hybride und klassische Hybride werden bei der Kfz-Steuer wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert. Eine Begünstigung gibt es für sie nur bei der Dienstwagenbesteuerung, dort mit 0,5 Prozent.

Was gilt für nachträglich umgerüstete Fahrzeuge?

Umrüstungen zu einem reinen Elektrofahrzeug zwischen dem 18.05.2016 und dem 31.12.2030 sind zehn Jahre befreit, unabhängig vom ursprünglichen Erstzulassungsdatum. Auch hier endet die Befreiung spätestens am 31.12.2035.